Katzenpension

Unsere liebevoll geführte kleine Katzenpension bietet individuelle und professionelle Katzenbetreuung. Wir nehmen uns viel Zeit zum Spielen und Schmusen.

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Hausbetreuung

Sie möchten privat oder geschäftlich verreisen oder es steht vielleicht sogar ein Krankenhaus-/ Kuraufenthalt an? Sie möchten Ihr Haus/Wohnung nicht unbeaufsichtigt lassen?

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Tierbetreuung

Sie möchten verreisen oder einfach einmal ein Wochenende ausspannen, es steht eine Geschäftsreise an oder gar ein Krankenhaus-/ Kuraufenthalt?

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Katzenpension Hausbetreuung Tierbetreuung

AGB - Vor-Ort-Betreuung


Allgemeine Geschäftsbedingungen Haus- und Tierbetreuung Ulrike Dott

1. Geltung der Bedingungen

Die Leistungen der Haus- und Tierbetreuung Ulrike Dott erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten mit der Auftragserteilung bzw. der Entgegennahme der Leistung als angenommen.Die Vereinbarung über Leistungen zwischen dem Auftragnehmer Frau Ulrike Dott und dem Auftraggeber wird vertraglich schriftlich festgehalten. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von der Auftragnehmerin genehmigt werden.


Die Betreuung von Tieren erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin, Frau Ulrike Dott., bzw im Krankheitsfall oder sonst. Verhinderung einer von ihr ernannten Vertretung (gesamthaft im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet).


Der Auftragnehmerin wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein uneingeschränktes Betretungsrecht des Grundbesitzes (für den Zweck der Durchführung der vereinbarten Leistungen) gewährt, welches Sie auch gegen fremde Dritte (also nicht die Vertragsschließenden) rechtlich durchsetzen darf. Dieses hebt auch Rechte Dritter auf, welche ein kollidierendes Recht von dem Auftraggeber übertragen bekommen haben. Zur Vermeidung von Missverständnissen sind diese Rechte der Auftragnehmerin mitzuteilen. Aus dem Recht der Auftragnehmerin können keine Gewährsrechte für den Grundbesitz abgeleitet werden. Die Auftraggeberin darf von dem Recht nur zum Zwecke der Auftragserfüllung gebrauch machen, wobei sie die üblichen Sorgfaltspflichten beachten wird. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei erkennender Gefahr gegen die Rechtsgüter des Auftraggebers entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei handelt sie ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Haftung ist im Vermögensfall auf Vorsatz und einfache Fahrlässigkeit beschränkt.


2. Angebot, Vertragsabschluss und Stornierung

Ein Angebot (schriftlich, in Textform oder mündlich) über die Leistung ist freibleibend. Ein darauf basierender Vertragsschluss bedarf der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin.


Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren, hat aber einen pauschalen Betrag (Stornierungspauschale) ohne weiteren Nachweis wie folgt zu zahlen. Maßgeblich ist die vereinbarte Gesamtvertragssumme, ohne verbrauchsabhängige Zusatzleistungen (z.B. Futterkosten). Die Fälligkeit der Stornierungspauschale tritt ein mit Erklärung der Stornierung durch den Auftraggeber, worüber die Auftragnehmerin eine Rechnung erstellt.


Die unterschiedlichen Regelungen zur Stornierung entnehmen Sie der Ziffer 8.


3. Preise

Die Preise werden in den Verträgen näher spezifiziert und haben Geltung. Sollten Preise für anfallende Leistungen nicht im Vertrag aufgeführt sein, so gelten die dem Auftraggeber ausgehändigten Preisliste.


Grundsätzlich gilt, dass verbrauchsabhängige Hilfsmittel (z.B. bei der Betreuung Futter, Katzen- bzw. Kleintiereinstreu, Putzutensilien, etc.) vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.


Sollten für die Leistung notwendige verbrauchsabhängige Kosten entstehen (z.B. bei der Betreuung Futter, Katzen- bzw. Kleintiereinstreu, Putzutensilien, etc., oder bei der Hausbetreuung Leihgeräte für vom Auftraggeber bereit gestellte Hilfsmittel), so hat die Auftragnehmerin einen Erstattungsanspruch für die von ihr aufgewandten Kosten (die Beschaffung liegt in ihrem freien Ermessen). Als Einkaufspauschale kann Sie eine Gebühr in Höhe von EUR 12 berechnen.


4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort fällig und spesenfrei auf das genannte Konto der Auftragnehmerin zu zahlen. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.


5. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

Die Auftragnehmerin haftet nicht für vom Auftraggeber falsch oder unvollständig gemachte Angaben und daraus resultierende Folgen. Dies gilt auch für bekannte Verhaltensstörungen und/oder sonstige Besonderheiten.


Die Auftragnehmerin haftet nicht für Krankheit, Verletzung oder Ableben des Tieres während der Betreuungszeit. Gleiches gilt für Verlust des Tieres durch Entlaufen / Entfliegen, sowie Verletzungen oder Tod des Tieres durch einen vom Auftragnehmer verschuldeten Verkehrsunfall Die Auftragnehmerin ist jedoch bemüht, die ihr aufgetragenen Leistungen sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erbringen.


Auch wird keine Haftung (Verlust, Beschädigung und/oder Zerstörung) für überlassene Hilfsmittel wie Körbchen, Decken, Spielzeug, Transportbox oder andere mitgebrachte Gegenstände, übernommen.


Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken, ist die Auftragnehmerin berechtigt, entsprechend einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Tierarztkosten, Kosten für die Verweildauer beim Tierarzt pauschal 30€, sowie die Fahrtkosten in Höhe von EUR 0,60/ je angefangenen Kilometer zzgl. etwaiger Parkgebühren, trägt der Auftraggeber.


Die Auftragnehmerin haftet nicht für Hab und Gut innerhalb, des von ihr betretenen Grundbesitzes. Ihr obliegen keine allgemeinen und/oder behördlichen Verkehrssicherungspflichten.


Die Haftungseinschränkung/-ausschluss nicht bei/für:


Die Haftung ist in den zulässigen Fällen beschränkt auf die Höchsthaftungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin mit folgenden Summen:


Personenschäden EUR 3.000.000

Sachschäden EUR 1.000.000

Vermögensschäden EUR 100.000


6. Vertragsverlängerung, Vertragsbeendigung

Für den Fall, dass der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht zurück ist, wird die Betreuung unter Fortgeltung der obigen Vereinbarungen weitergeführt.


Neben der Fortführung der bereits vereinbarten Betreuungskonditionen ist die Auftragnehmerin berechtigt nachgewiesene Kosten zu berechnen, sowie folgende nicht nachzuweisende Pauschalen einzufordern:


Bis zu 7 Tage zzgl. 20 % der vereinbarten Betreuungskonditionen
8-14 Tage zzgl. 40 % der vereinbarten Betreuungskonditionen,
ab 14.Tag zzgl. 50 % der vereinbarten Betreuungskonditionen.

Bei Vertragsbeendigung sind dem Auftraggeber, die übergebenen Zutrittsmittel (Schlüssel) zurückzugeben.


Sollte der Auftraggeber am Ende des Auftrages ausdrücklich keine persönliche Schlüsselübergabe wünschen, entfällt für den Auftragnehmer jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicheren Ort...). Den Nachweis der Abgabe kann die Auftragnehmerin durch Fotodokumentation führen.


7. Sonderkündigungsrecht

Die Betreuung eines Tieres ist eine Herzenssache und oft auch nicht unproblematisch für die Tiere. Wenn die Chemie nicht stimmt, stellt sich die Betreuung oftmals als problematisch vorprogrammiert dar.


Die Auftragnehmerin hat das Recht – auch nach Vertragsschluss, aber vor Betreuungsbeginn – den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich in Gesprächen mit dem Auftraggeber und/oder dem Kennenlernen des Tieres ein Umstand ergibt, welcher für die Auftragnehmerin als nicht akzeptabel darstellt.


Im Falle des Sonderkündigungsrechtes entfallen alle gegenseitige Ansprüche der Vertragsparteien.


8. Tätigkeitsbezogene Sonderbestimmungen

Folgende Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen:

8.1. Hausbetreuung

Stornierung:

Der Auftraggeber kann die Hausbetreuung jederzeit stornieren. Die Stornierung in Textform (per email oder schriftlich) zu erfolgen und gilt dann als angenommen, wenn sie von dem Auftragnehmer in Textform (email oder schriftlich) bestätigt wird. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Stornierungbeim Auftragnehmer.


Bis 30 Tage vor Auftragsbeginn ist eine Stornierung ohne Kosten möglich.


Bei einer Stornierung von - ab dem 29. Tag werden 75% der Auftragssumme ohne Zuschläge und Sonderleistungen fällig.


8.2 Katzenpension


Die Pensionskatzen können während den Öffnungszeiten der Katzenpension

Montags - Freitags: 09:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr
Samstags: 09:00 - 12:00 Uhr


nach vorheriger Terminabsprache gebracht bzw. abgeholt werden.


An Sonn-und Feiertagen ist die Katzenpension geschlossen.


Der Bring- und Abholtag werden als zwei ganze Pensionstage berechnet. Ob eine Katze früh morgens oder spät abends gebracht oder abgeholt wird, macht keinen Preisunterschied.


Vorzeitige Abholung:

Holt der Tierhalter seine Katze(n) vor Ablauf des vereinbarten Abholtages auf Grund Urlaubsabbruch oder sonstigen Gründen vorzeitig ab, so entsteht ihm daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, auch nicht teilweise.


Aufenthaltsverlängerung:

Sollte nach Ablauf des vereinbarten Abholtages der Tierhalter seine Katze(n) - aus welchen Gründen auch immer – nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, mitzuteilen. Der Tierhalter verpflichtet sich bei Verlängerung, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zusätzlich zu bezahlen. Die Katzenpension kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen. Zudem behält sich die Katzenpension vor, bei voll belegter Pension, die Katze(n) in einer anderen Katzenpension unterzubringen.


Alle hierdurch entstehenden Kosten inkl. Fahrtkosten sind vom Tierhalter zu tragen. Verlängerungen, die einen Zeitraum von 7 Tagen überschreiten, bedürfen auf jeden Fall der Schriftform.


Nichtabholung von Pensionskatzen:

Sollte ein Tierhalter seine Katze(n) mit Ablauf des vereinbarten Abholtages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzenpension folgende Zusatzkosten:

1-7 Tage zzgl. 50 % des Pensionspreises,
8-14 Tage zzgl. 75 % des Pensionspreises,
ab 14.Tag zzgl. 100 % des Pensionspreises.


Der Tierhalter überträgt ab dem 30. Tag dadurch, dass er seine Katze(n) nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an dieser Katze(n) auf die Katzenpension. Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über die Katze (n) auf die Katzenpension über. Der Tierhalter erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass alle der Katzenpension entstehenden Kosten für die Weitervermittlung der Katze (n) oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Katzenpension behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.


Der Pensionspreis ist nach Zugang der Rechnung per Überweisung zu entrichten.


Nicht erfüllte Aufnahmevoraussetzungen:

Bei fehlenden Aufnahmevoraussetzungen am Bringtag lehnt die Katzenpension die Aufnahme zum Schutz der anderen Pensionskatzen ab. Die hierdurch entstandene Unmöglichkeit der Leistungsinanspruchnahme hat einzig und alleine der Tierbesitzer zu verantworten. In einem solchen Fall ist der Katzenpension der entstandene Schaden zu ersetzen und der vereinbarte Pensionspreis in voller Höhe fällig!


Des Weiteren ist die Katzenpension berechtigt, bei unzumutbaren Verhältnissen, auch wenn diese sich erst im Laufe des Aufenthaltes der Katze zeigen, eine sofortige Abholung des Tieres zu veranlassen.


Hierzu gehören zum Beispiel: Keine Stubenreinheit, aggressives Verhalten gegenüber Menschen, Verweigerung von notwendiger Medikation, Bekanntwerden einer vom Besitzer vorab nicht angezeigten ansteckenden Krankheit, überdurchschnittliche Zerstörungswut. Im Falle von Zerstörungswut (Protest-urinieren, zerkratzen der Wände und Zerstörung der Einrichtungsgegenstände etc.) haftet der Tierbesitzer.


Bringt eine Katze eine unerkannte ansteckende Krankheit / Parasitenbefall mit, trägt der Besitzer die dadurch entstehenden Kosten für die tierärztliche Behandlung seiner Katze(n), Kosten für Medikamente, Fahrtkosten zum Tierarzt (EUR 0,60/km) sowie Wartezeit beim Tierarzt pauschal 30€, Desinfektion der Pensionsräume und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Pensionstiere.


Erkrankungen von Katzen während des Pensionsaufenthaltes:

Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken, ist die Auftragnehmerin berechtigt, entsprechend einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen, wobei der Auftragnehmerin zur Notwendigkeit ein eigenes Ermessen eingeräumt wird. Die entstehenden Tierarztkosten, Kosten für die Verweildauer beim Tierarzt pauschal 30€, sowie die Fahrtkosten in Höhe von EUR 0,60/ je angefangenen Kilometer zzgl. etwaiger Parkgebühren, trägt der Auftraggeber. Sonderunterbringung in einer Tierklinik und spezielle Pflege, Verabreichung von Medikamenten, sind vom Tierhalter zu tragen. Sollte eine Katze während der Pensionszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und die Katze leidet, erklärt sich der Tierhalter ausdrücklich damit einverstanden, dass die Katze auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Rücksprache mit dem Tierhalter nicht möglich ist.


Zusicherungen durch den Auftraggeber:

Der Tierhalter versichert, dass die Katze(n) sein Eigentum ist, bzw. er über die rechtliche Herrschaft uneingeschränkt verfügt. Der Tierhalter versichert ferner, dass keine Besitzansprüche von anderen auf der Katze(n) lasten. Der Tierhalter ist zudem verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seiner Katze(n) zu machen.


Stornierung bei der Katzenpension:

Der Tierhalter kann den Pensionsaufenthalt jederzeit stornieren. Die Stornierung in Textform (per email oder schriftlich) zu erfolgen und gilt dann als angenommen, wenn sie von der Inhaberin der Katzenpension in Textform (email oder schriftlich) bestätigt wird. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Stornierung bei der Katzenpension.


Bis 30 Tage vor Pensionsbeginn ist eine Stornierung ohne Kosten möglich.


Bei einer Stornierung von
- 29 bis 21 Tagen vor Pensionsbeginn werden 25% des Pensionspreises fällig,
- 20 bis 14 Tagen vor Pensionsbeginn werden 50% des Pensionspreises fällig,
- 13 bis 7 Tagen vor Pensionsbeginn werden 75% des Pensionspreises fällig,
- ab dem 6. Tag werden 100% des Pensionspreises zur Zahlung fällig.


Stornierung bei der Katzenbetreuung vor Ort:

Der Auftraggeber kann die Katzenbetreuung vor Ort jederzeit stornieren. Die Stornierung in Textform (per email oder schriftlich) zu erfolgen und gilt dann als angenommen, wenn sie von dem Auftragnehmer in Textform (email oder schriftlich) bestätigt wird. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.


Bis 30 Tage vor Auftragsbeginn ist eine Stornierung ohne Kosten möglich.


Bei einer Stornierung von - ab dem 29. Tag werden 75% der Auftragssumme ohne Zuschläge und Sonderleistungen fällig.


Einstweilen freibleibend


9. Schlussbestimmung

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, hat das keinen Einfluss auf den übrigen Inhalt und Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese bleiben weiterhin in Ihrer Gültigkeit bestehen. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel bzw. die gesetzliche Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.


Es wird für den Fall von Rechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit des Rechtssitzes der Auftragnehmerin gewählt.



Stand 01.02.2020